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Katzenwürgen weiter aktuell!


Das brutale, Tierverachtende "Abwürgenlassen" von Hauskatzen, Füchsen und anderem Raubwild durch Jagdhunde findet,

unbemerkt von der Öffentlichkeit, nach wie vor, alljährlich tausendfach in deutschen Jagdrevieren statt.


Der Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV) bietet dazu sogar eine Ergänzungsprüfung an, um bewährte Totwürger besonders

hervorzuheben und nachzuweisen. Eine solch grausame Tötungsmethode ist zutiefst inhuman und steht im krassen Gegensatz zum

Bild der Tiere als Mit-Geschöpfe. Um das undurchschaubare System der Härtenachweise transparenter zu machen und um die Bevölkerung

zu sensibilisieren, haben wir das Thema aufgearbeitet.

Jagdhunde-Ausbildung an Katzen   - Beiß sie tot !!  oder Herrchen wird sauer -



 

Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Enten

Mit Zähnen und Klauen verteidigt der Jagdgebrauchshund-Verband e.V. (JGHV) seit Jahren sein überkommenes Prüfungsfach

an künstlich flugunfähig gemachten Enten. Unter dem Druck der Öffentlichkeit verzichtet man nach wie vor nicht darauf,

lenkt allerdings gerne davon ab und gewährt Außenstehenden keine Einblicke.
 


(Quelle: http://web.archive.org/web/20010509184104/home.t-online.de/home/tsh.wittlich/64Ente.htm)
                                  

 


 

Und am Ende kommen dann solche Nachrichten dabei heraus.:

 

04.11.2009   Polizei erschießt zwei Jagdhunde in Notwehr


Rhauderfehn/mh – Die Polizei hat gestern Morgen in Rhauderfehn zwei frei herumlaufende Jagdhunde erschossen. Gegen 8 Uhr hatte eine 48-jährige Anruferin in der Fockpoolstraße mitgeteilt,

dass sie aus Angst vor den Hunden ihren Sohn nicht zure Schule bringen mochte. Zwei Beamte von der Polizeistation Rhauderfehn machten sich auf den Weg – in der Zwischenzweit teilte die

Anwohnerin mit, dass die Hunde sich nun auf ihrem Grundstück befinden und dort zwei Kaninchen gerissen haben. Die Beamten begaben sich in den Garten und entdeckten zunächst nur einen

Hund im Freilauf der Kaninchen. Dieser ging sofort aggressiv auf die Beamten zu. Er fletschte die Zähne und rannte trotz verschiedener Kommandos auf die Polizisten zu. Als der Hund nur noch

einen Meter von den Beamten entfernt war, erschossen diese das Tier. Der zweite Hund wurde von den Beamten zunächst nur beobachtet. Sie forderten weitere Kräfte an, um den Jagdhund einfangen

zu können. Während der Funkspruch abgesandt wurde, rannte der zweite Hund auf die Beamten zu. Auch dieser zeigte sich sehr aggressiv und ließ sich nicht aufhalten, sodass die Polizisten auch

ihn erschießen mussten. „Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Besitzer der Hunde aufgesucht, um ihm mitzuteilen, dass seine Hunde erschossen wurden“, heißt es in der

Polizeimeldung. Für weitere Auskünfte steht der Leiter der Polizeiinspektion Leer/Emden, PD Lind, unter Tel: 0176- 10184036 zu Verfügung

Quelle: Anzeiger für Harlingerland, Rubrik: Aktuell, Ausgabe vom 04.11.2009

 

 


 

08.11.2007     Katze von Jagdhunden zerfetzt    Teil 1

Zwentendorf - Direkt hinter ihrem Wohnhaus musste eine Familie zusehen, wie ihr geliebter Kater Opfer einer Jagdgesellschaft wurde. Die Betroffenen erstatteten Anzeige.


 Der kleine Kater war nicht schnell genug (Symbolbild). Die siebenjährige Natalie weinte bitterlich und wollte sich nicht beruhigen. Kurz zuvor musste die Schülerin mit ansehen, wie ihr erst sieben Monate

alter Kater „Herr Karl“ von einem Jagdhund zu Tode gebissen wurde – direkt neben einer Wohnsiedlung in Zwentendorf, Bezirk Tulln. „Es war Samstagvormittag, als ich plötzlich zwei Schüsse hörte; so laut,

dass ich dachte, es sei in unserem Haus“, berichtet Stiefvater Karl Grießler. Als die Familie vor die Tür trat, seien mehrere Jäger samt (nicht angeleinten) Hunden im kleinen Garten hinter dem Reihenhaus gewesen.

 

Todeshatz


Der Kater nahm vor den Hunden Reißaus und versteckte sich im angrenzenden Maisfeld. Doch ein Hund spürte ihn auf und biss zu: „Er schleuderte den Kater meterhoch durch die Luft, um sich aufs Neue in ihn zu verbeißen.“

Der Hundehalter habe trotz Aufforderung nicht eingegriffen. Als der Jagdhund vom halb toten Kater abließ, wollten ihm die Jäger auch keinen Gnadenschuss verpassen. „Herr Karl ist kurz darauf in unserem Wohnzimmer

verendet.“ Greißler – er ist selbst Polizist – erstattete Anzeige wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei.

Jagdleiter Walter Figl beurteilt den Vorfall naturgemäß ganz anders: Er sei mit zehn Jagdkameraden hinter einem kranken Fuchs her gewesen. Dabei habe ein Hund eine Katze statt dem Fuchs erwischt;

„eine unglückliche Sache“ so Figl. Schließlich sei man abgezogen, weil die aufgebrachte Familie die Waidmänner beschimpft und mit „Mörder“-Rufen tituliert habe. Schuss sei in unmittelbarer Nähe des

Wohngebiets keiner gefallen. Peter Lebersorger, Geschäftsführer des NÖ-Landesjagdverbands, stellt sich hinter die Familie: „Es kann und darf nicht vorkommen, dass ein Katzenbesitzer durch die Jagd zum

Handkuss kommt.“ Schüsse dürfen im Nahbereich von Wohnhäusern keine abgegeben werden; die Hunde hätten dort angeleint geführt werden müssen, so der Jagdexperte. „Ich habe Herrn Greißler zur Anzeige geraten.“

http://www.kurier.at/nachrichten/niederoesterreich/119875.php

 

 

Jagdhund zerbiss Katze - Natalie (7) musste zusehen   TEIL 2


Karl Griessler kritisiert Zwentendorfer Waidmänner: Immer wieder würde zu nahe am Wohngebiet gejagt.

Jagdleiter Walter Figl weist Vorwürfe zurück.


„Ich möchte, dass diese Herrschaften meiner 7-jährigen Tochter erklären, warum plötzlich Hunde auf ihre Katze losgehen und sie in der Luft zerreißen!“ Auch mehrere Tage nach dem tragischen Vorfall ist Brigitte Niedermayer

aufgebracht. Ein Jagdhund hatte den 7 Monate alten Kater „Herr Karl“ so heftig gebissen, dass das Tier qualvoll zugrunde ging. Wie es dazu kam, darüber gibt es unterschiedliche Schilderungen.
Der Lebensgefährte von Brigitte Niedermayer, Karl Griessler, wirft einer elfköpfigen Zwentendorfer Jagdgesellschaft rund um Jagdleiter Walter Figl schwere Verfehlungen vor.

„Ich war im Bad, als ich zwei laute Schüsse hörte - so laut, dass ich dachte in meinem Haus wird geschossen“, berichtet Griessler. Durch die Schüsse sei „Herr Karl“ aufgeschreckt worden und ins angrenzende Maisfeld

und von dort auf ein Nachbargrundstück geflüchtet. Die 7-jährige Natalie und ihre Oma hätten mitansehen müssen, wie ein Jagdhund den Kater attackierte: „Der Hund biss Herrn Karl in den Rücken und schleuderte ihn

meterhoch durch die Luft, um sich gleich wieder aufs Neue in ihn zu verbeissen.“ Der Besitzer des Jagdhundes sei daneben gestanden und habe keine Anstalten gemacht, seinen Hund zurückzupfeiffen. „Als sich der Kater

nicht mehr rührte, forderte die Mutter meiner Lebensgefährtin den Mann auf, das schwer verletzte Tier wenigstens zu erschießen, um ihm weitere Qualen zu ersparen“, berichtet Griessler. Doch auch das sei wortlos verwehrt

worden. Griessler erstattete Anzeige wegen Sachbeschädigung, Tierquälerei und Verstoß gegen das Jagdgesetz.

Jagdleiter Walter Figl weist allle Vorwürfe entschieden zurück: „Mein Jagdkollege hat sehr wohl versucht einzugreifen, aber er hätte nichts mehr für die Katze tun können.“ So nahe ans Wohngebiet wäre man überhaupt nur g

ekommen, weil man einen kranken Fuchs verfolgt habe. „Die beiden Schüsse sind mindestens 150 bis 200 Meter entfernt vom Wohngebiet auf Rebhühner abgefeuert worden“, so Figl, „und zwar in Richtung freies Feld.“

Nach dem Vorfall sei die Jagdgruppe so wüst beschimpft worden, dass keine Entschuldigung möglich war.

Mittlerweile erstattete eine zweite Bewohnerin der Siedlung Anzeige gegen die Jagdgruppe. „Es gibt jedes Jahr Probleme, aber heuer waren sie vielleicht 20 Meter von meinem Haus entfernt als ein Schuss fiel.

Und zum Kind einer Freundin hat ein Jäger vor kurzem gesagt: ,Fahr lieber nach Hause! Hier wird ‘s jetzt gleich gefährlich.‘

Das kann es ja nicht sein. Oder sind wir hier im Wilden Westen?“

 

(VON THOMAS PEISCHL) http://www.noen.at/redaktion/n-tul/article.asp?Text=248927&cat=321

 


 

 

Nachbars Jagdhunde töten in Münkeboe 21 Kaninchen

Münkeboe: Fassungslos über Blutbad im eigenen Garten

„Eine komplette Zuchtlinie ist ausgelöscht“: Manuel Claaßen kann den nächtlichen Angriff der Jagdhunde auf seine Kaninchen nicht fassen.
                                                                                                                       Foto: Schüssler. von Heiko  Poppen
 

Münkeboe. Gestern, kurz nach Mitternacht, schreckte Manuel Claaßen in seinem Haus in Münkeboe am Mansfelder Weg hoch. Sein Hund bellte aufgeregt. „Ich bin nach draußen gegangen“, erzählt Claaßen. Im Dunkeln sah er zunächst nicht viel. „Aber ich hörte ein Hecheln, ein Knurren“, sagt er. Die Geräusche habe er jedoch zunächst nicht zuordnen können.  Dann sah er sie, etliche seiner Kaninchen. Sie waren aus ihren Käfigen gezerrt worden, lagen hinter dem Wohnhaus verstreut im Garten, tot. „Ich war fassungslos“, erinnert sich Claaßen: „Ich konnte diesen Anblick nicht glauben.“ Zwei Jagdhunde seines Nachbarn Johann Doden hatten auf seinem Grundstück ein Blutbad angerichtet.

Es war ihnen gelungen, die Gitter der beiden großen Käfige zu öffnen. 21 seiner Zuchtkaninchen seien von den beiden Jagdhunden getötet worden, alle mit einem gezielten Biss ins Genick. Die wehrlosen Tiere hatten keine Chance gegen den Drahthaar-Hund und den Deutschen Jagdterrier.

Doch ehe Claaßen so recht begriffen hatte, was in seinem Garten passiert war, sah er sich dem Deutschen Jagdterrier gegenüber. „Er fletschte mit den Zähnen“. Mit einer Eisenstange habe er dem Hund „eins drübergezogen“, aus reiner Notwehr. Der Terrier wurde bewusstlos und liegt noch immer im Koma. Fraglich, ob er überlebt.
Sein Besitzer hat kein Verständnis für die Attacke mit der Eisenstange. „Er hat damit auf meinen Hund eingeprügelt“, so Johann Doden gestern auf unsere Anfrage. Der Hund sei nur 25 bis 30 Zentimeter groß: „Den hätte er mit einem Fußtritt verjagen können.“ Deshalb habe er nun seinerseits Strafanzeige gegen Claaßen gestellt. „So geht das nicht. Das ist Tierquälerei.“ Doden will die Angelegenheit nicht herunterspielen: „Schlimm genug, was passiert ist.

 

Das ist tragisch – und es tut mir auch Leid. Aber deshalb auf meinen Hund einzuprügeln, das wäre nicht nötig gewesen.“

Sein Terrier befinde sich derzeit in einer Tierklinik.Doch wie gelangten die Hunde mitten in der Nacht auf das einige hundert Meter entfernte Grundstück von Claaßen? Doden sagt, er halte vier Jagdhunde in einem Zwinger. Dieser sei, warum auch immer, nicht richtig verschlossen gewesen. Durch einen Spalt seien zwei der Hunde schließlich entwischt. Doden will seine Tiere nicht als „Killer“ abstempeln lassen. „Das sind doch keine Bestien. Aber sie haben ihren Jagdtrieb. “Er hätte die unschöne Angelegenheit lieber mit Claaßen auf unproblematische Weise geregelt. „Selbstverständlich bezahle ich den Schaden“, so Doden. Dieser beläuft sich nach gestrigen Polizeiangaben auf 500 Euro, Claaßen spricht von 600 Euro.

Das Geld ist für Claaßen aber nicht wirklich ein Trost. „Eine komplette Zuchtlinie ist ausgelöscht“, klagt er. „Da steckte vier Jahre Arbeit drin“, sagt das Mitglied des Kaninchenvereins „I32 Upstalsboom“ Aurich-Walle: „In diesem Jahr werde ich nicht mehr ausstellen können.“ Er beklagt Verluste bei den Rassen Deutsche Widder grau, eisengrau und Blaue Wiener. 13 Karnickel haben den brutalen nächtlichen Angriff überlebt. Sie waren im oberen Käfigbereich untergebracht. „Aber die Tiere sind extrem verstört und ängstlich“, berichtet Manuel Claaßen. Ein Jungtier werde vermutlich noch sterben: „Es braucht die Milch der Mutter. Aber die ist von den Hunden getötet worden.“

Nach wie vor fehlen ihm die Worte für das, was geschehen ist. „Diese Mordlust der Hunde macht mich fassungslos“, sagt er.

Jagdtrieb will er als Begründung nicht gelten lassen. Der Anzeige Dodens sieht er gelassen entgegen. Vermutlich werde er sich mit seinem Nachbarn vor Gericht treffen, sagt Claaßen.
Ostfriesische Nachrichten / Online-Ausgabe vom 26.05.2005

 

(Anm.: Diese Hunde werden zu Killern erzogen. Siehe : Totwürgen - Härtenachweis

Andere vergleichbar gefährliche Hunde im Stadtbereich werden nur mit Maulkorb und Leine geführt.

Aber unsere Grünröcke dürfen ja vieles, was andere nicht dürfen. Konsequenzen ?


Keine ! !  

Diese Leute haben ja ihr Jagdgesetz und das ist ihr Freischein)

                                                 

 


 

Jagd auf zahme Enten !!!              

In der Donau-Au nahe Stockerau bei Wien

warten tausende Enten in einem Verschlag darauf abgeschossen zu werden.


Nach einem telefonischen Hinweis suchten Aktivistinnen des VGT die Donau-Au nahe Zögersdorf bei Stockerau auf. Im Wald wäre eine Voliere mit unzähligen Stockenten zu finden. Unklar war bis dahin, zu welchem Zweck die Enten dort eingesperrt wären. Als die Aktivistinnen die beschriebene Stelle erreichten, bot sich Ihnen ein erschütterndes Bild: In einem vollkommen strukturlosen etwa 6 Meter breiten und 20 Meter langen Verschlag, befanden sich etwa 2.000 Stockenten und 3 Wildgänse. Die Vögel verfügten über keinerlei Rückzugsmöglichkeiten, also keine Nester, keinen Wetterschutz, keinen Sichtschutz vor Raubfeinden und keine Ausweichmöglichkeiten vor aggressiven Artgenossen. Sie hatten keinen Wasserzugang und somit keine Schwimmmöglichkeit und zum Zeitpunkt der Überprüfung stand ihnen auch keinerlei Trinkwasser zur Verfügung.
Laut der 2. Tierhalteverordnung des Bundestierschutzgesetzes müsste den Enten pro Paar eine Fläche von 4 m² zur Verfügung gestellt werden. In diesem Verschlag dürften also maximal 60 Enten gehalten werden. Hier wurde diese Obergrenze um etwa das 30-fache überboten, also 30 mal mehr Enten zusammengepfercht als maximal erlaubt wäre.
Harald Balluch, Geschäftsführer des Verein gegen Tierfabriken: "Erschütternd waren auch die Szenen die sich dort abspielten: So hielten sich einzelne Enten außerhalb des Käfigs auf, die sich aber offensichtlich mit Enten innerhalb des Käfigs verbunden fühlten. Die Mitglieder dieser getrennten Familien wichen zwar bei unserer Annäherung zurück, sie blieben aber immer in einem gewissen Abstand in der Nähe und kamen zurück, sobald wir uns wieder entfernten. Jedes Mal wenn freie Enten vorbeiflogen und ihre eingesperrten Artgenossen mit Rufen grüßten, erwiderten die eingesperrten Enten lauthals den Ruf und es entstand eine ziemliche Aufregung. Manche Enten versuchten dann auch aufzufliegen, krachten aber hilflos gegen die Gitterwände."
Wie weitere Erkundigungen ans Tageslicht brachten, ist es in Jagdkreisen in dieser Gegend offenbar üblich, dass junge Enten, die aus Zuchtstationen in Ungarn oder Tschechien stammen, nach Österreich gebracht und hier aufgezogen werden, um dann knapp vor Jagdbeginn freigelassen und gegen teures Geld abgeknallt zu werden (für 200-400 zahme Fasane zahlt man wie berichtet beispielsweise 12.500 Euro).
Harald Balluch: "Diese Praxis ist wohl in mehrfacher Hinsicht fragwürdig. Einerseits ist das ein Wahnsinn für die Enten, die unter unwürdigen Bedingungen und in viel zu großer Enge ihr Leben fristen müssen, um dann in eine für sie bis dahin völlig fremde Umgebung entlassen zu werden, wo sie wenig später aufgescheucht und abgeschossen werden. Vielfach wurden diesen Tieren auch die Flügel gestutzt damit sie nicht richtig fliegen und so auch nicht das Jagdrevier verlassen können. Andererseits entstehen durch diese Massenjagden natürlich extreme ökologische Belastungen, da hier künstlich Überpopulationen mit all den damit verbunden negativen Folgen erzeugt werden. Nicht zu vergessen die enorme Bleibelastung durch den Abschuss mit Schrot."  Weiter: "Wenn ich daran denke, dass es offensichtlich Menschen unter uns gibt, denen solche künstlich inszenierten Massenerschießungen tatsächlich Spaß machen, dann bekomme wirklich Angst um unsere Gesellschaft.

 

Was macht diesen Leuten denn noch alles Spaß? Würden sie wirklich alles tun, solange es nur legal ist und sie sich unbeobachtet fühlen?

 

Ganz offensichtlich ist bei diesen Menschen auch in Zukunft nicht damit zu rechnen, dass sie in der Lage sind, selbstbestimmt und verantwortlich zu handeln. Die einzige Möglichkeit ihnen das Handwerk zu legen,

sind veränderte strengere Gesetze sowie strengere und konkretere Kontrollen.

Und für diese wäre es gerade im Bereich der Jagdausübung höchste Zeit."
Der VGT hat wegen 5 Übertretungen der 2. Tierhalteverordnung Anzeige erstattet
 

 

http://www.pz-news.de/region/sonstige/73463/

 


Qualvoller Tod

                                                                             

     

 

 

In Ulten sind bereits fünf Hirschkühe Illegal abgeschossen worden.

    

     Das ist Tierquälerei, denn die Kälbchen müssen elendiglich verdursten."

 

 

 

 

 

 

Franz G.* gilt im Tal als erfahrener und ehrlicher Jäger. Trotzdem hat er Anfang Juni etwas gemacht, was in Jägerkreisen als Sünde gewertet wird:


Auf der Kuppelwieseralm hat er, in Begleitung eines Jagdkameraden, eine Hirschkuh erlegt.


An sich nichts Besonderes, würde es da nicht die Kälbchen geben, welche im Mai und Juni zur Welt kommen.


Daher geht die Jagd auf Hirschkühe mit Kalb erst

am 1. September auf.


Vorher haben die Jungtiere keine Chance zu überleben.


Ohne die Milch der Mutter verdursten sie elendiglich.


Auch das Kälbchen, das die Kuh auf der Kuppelwieseralm bei sich hatte, schaffte es nicht.


Ein Fischer fand es wenig später tot am Fuße eines Abgrundes. Ist es hinuntergeworfen worden? Oder verdurstet und hinabgefallen?


Fest steht lediglich, dass es Franz G. und sein Begleiter nach dem Abschuss wohl mit der Angst zu tun bekamen.


Sie vergruben die rund 55 Kilogramm schwere Kuh unter einem Steinhaufen.


In der Hoffnung, unerkannt zu bleiben.


Diese Rechnung ging nicht auf. Denn die Kuh wird von den Jagdaufsehern gefunden, die Jäger gestellt.


Die lächerliche Strafe für das schwerwiegende Vergehen: rund 50 Euro.


Und die Zusicherung von Franz G. dass solcherlei Verwechslung - er habe die Kuh für ein Schmaltier, also für ein volljähriges und  damit zum Abschuss freigegebenes Stück gehalten - nie wieder passieren

würde.


Kuppelwieseralm.


Eine Woche später. Franz G. ist wieder auf Pirsch.


Diesmal alleine.


In der Abenddämmerung erblickt er ein Stück Rotwild und drückt ab. Wiederum hält er es, so zumindest seine Beteuerung, für ein Stück Kahlwild (Kälber, Schmaltiere, Weibchen), das abgeschossen werden darf.


Doch wiederum ist es ein Schuss in die Hose, denn es stellt sich als so genannter C-Hirsch heraus.


Also als einjähriges männliches Stück, das bereits ein Geweih ohne Verzweigungen hat. Diese dürfen zwar seit dem 1. Mai geschossen werden, aber nur mit Sondergenehmigung.


Im Revier Ulten sind für heuer neben 95 Stück Kahlwild und 26 mehrjährigen Hirschen ganze 4 C-Hirsche zum Abschuss freigegeben


. Da Franz G. nicht unter den Glücklichen ist, muss er neuerlich Buße tun.


Diesmal sind es 154 Euro. Revierleiter Alois Staffler ist ratlos.

 

"Ich weiß auch nicht, wie dem Franz das passieren konnte", sagt Staffler. "Er ist ja kein Wilderer, sondern ein erfahrener Jäger."


Trotzdem könne derlei Verwechslung natürlich vorkommen." Da wird halt ein Stück Kahlwild hinter die Tschuggn hinein sein, und sobald es wieder heraus gekommen ist, hat er halt nicht mehr so genau geschaut und darauf geschossen", verteidigt Staffler den Schützen.


"Das ist ihm halt so passiert.


Und er wird nicht der Letzte sein, dem das passiert."


Tierquälerei.


In der Tat ist Franz G. nicht der Einzige, dem solcherlei Missgeschick - sollte es sich tatsächlich um ein solches handeln - unterlaufen ist. "Heuer", ärgert sich Jagdaufseher Hansjörg Gamper, "sind bereits fünf führende Tiere von zum Teil erfahrenen Jägern im Revier erlegt worden."


Also fünf Hirschkühe, die ein Kalb geführt haben. Das Problem dabei sei, dass die wenige Wochen alten Kälbchen zurückbleiben und die Mutter unter Umständen tagelang suchen.


Erbärmlich heulend stolpern sie durch den Wald.


Erhalten sie keinen Gnadenschuss, müssen sie verdursten.


"Das ist Tierquälerei", sagt Gamper, der die Jägerschaft zu größerer Sorgfalt bei den Abschüssen aufruft.


Er selbst bemühe sich auch darum, ein Fehler kann natürlich jedem passieren.


Diese Schnellschüsse, bei denen südtirolweit jährlich rund 30 führende Rehe und Hirschkühe zu Schaden kommen, haben gleich mehrere Gründe.


Einmal muss oft nachgejagt werden. Das heißt, in Revieren, in denen im Vorjahr nicht genügend Stück Kahlwild erlegt worden sind, bleibt die Jagd auf die begehrten Trophäenhirsche so lange zu, bis das Kontingent ausgeglichen ist.


Dabei gilt als Faustregel,  dass pro Trophäenhirsch mindestens zwei Stück Kahlwild - in Ulten drei - zu erlegen

sind.


Die Jäger stehen also unter einem gewissen Druck. Das führt dann dazu, dass vermehrt Weitschüsse von 300 Metern und mehr abgefeuert werden. Dass es da zu Verwechslungen kommt, liegt auf der Hand. Zudem wird häufig in der Dämmerung gejagt, was die Erkennbarkeit der Tiere erheblich herabsetzt.


Ausgesperrt.


Jagdaufseher Gamper und viele seiner Kollegen fordern daher zweierlei: 1. Kahlwild sollte bis 1. September nur mehr im Beisein eines geprüften Begleiters oder zumindest eines Jägers geschossen werden dürfen.


Bei den Gämsen ist dies längst der Fall.


Der Grund dafür ist genauso einfach wie einleuchtend.


Da die Tiere stets im Rudel unterwegs sind, verändern sie ihre Positionen schnell. Hat ein Jäger einmal ein Tier für den Abschuss ausgemacht, muss er erst noch seine Büchse anlegen, bevor er abdrücken kann.


Bis dahin vergeht wertvolle Zeit, eine ganz andere Gämse könnte inzwischen an die Stelle der ins Visier genommenen gesprungen sein.


Der Begleiter kann hingegen die Gämse im Auge behalten und dem Schützen gegebenenfalls eine Positionsänderung mitteilen.


2. Die Strafen sollten angehoben werden. "50 Euro für so eine Tat sind einfach zu wenig", findet Hansjörg Gamper. Auch wenn es sich um ein Vergehen handelt, das möglicherweise nicht gewollt war. Heinrich Erhard, Direktor im Amt für Jagd und Fischerei, hat Franz G. am Dienstag dieser Woche angehört. Trotz der Schwere einer solchen Tat ist er überzeugt, dass das Strafausmaß ausreichend ist. "Denn eine Gaudi hat keiner, wenn ihm so etwas passiert", sagt Erhard. Außerdem sei eine Geldstrafe nur die eine Seite.


Bei wiederholten Fehlabschüssen gibt es als Zusatzstrafe die so genannte Jagdsperre. "Ein Jäger", sagt Erhard, "kann demnach von drei Monaten bis zu drei Jahren von der Jagd ausgesperrt werden."


Genau das droht jetzt auch Franz G.


* Name geändert, aber der Redaktion bekannt
Ein Bericht von: Karl Hinterwaldner


 

Menschen- und Bürgerrechte, Präambel, Artikel 1:   

Die Menschen werden frei und "gleich" an Rechten geboren und bleiben es.

 

Grundgesetz , Artikel 3:  

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

 

...und dennoch gilt hier bei uns:

 

Wenn Zwei das Gleiche tun,

ist es noch lange nicht das Selbe...

 

Hier wird  aufgezeigt das die bestehenden, veralteten Jagdgesetze immer noch Ausnahmen

auf Kosten der Tiere zulassen, die von "normalen Menschen" nicht akzeptiert werden können.

 

So ist es zum Beispiel richtigerweise verboten, jungen Hunden die Schwänze zu stutzen (abzutrennen).

Dies stellt ganz klar eine Amputation dar. 

Einem Haushund darf man nicht einmal die lästige "Wolfskralle" durch einen Tierarzt entfernen lassen.

Bei Jagdhunden ist das "Kupieren" an der Tagesordnung und findet auch Zustimmung vom Gesetzgeber.

 

Auszug aus dem Deutschen Tierschutzgesetz:


(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen

oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.


Das Verbot gilt nicht, wenn

1.  der Eingriff im Einzelfall
a)  nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b)  bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist

     und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,

Hier sieht man keinen Änderungsbedarf ???

 

 

Es ist auch zu gewissen Zeiten verboten seinen Hund frei im Wald und auf den Feldern laufen zu lassen.


Sollte das Tier außerhalb des Einflussbereichs seines Herrn angetroffen werden, darf  jeder Jäger darauf schießen.


Das nennt sich dann Jagdschutz und wird auch immer wieder gern als Vorwand genommen das Tier zu ermorden. 


Jäger hingegen dürfen ihre, auf Töten anderer Tiere trainierten und abgerichteten Jagdhunde "im Zuge der Jagdausübung"

überall frei und unkontrolliert laufen lassen.


Hier sieht man keinen Änderungsbedarf ???

 

Nach neuester Regelung sollen die Autofahrer Deutschlands nun auf Auswuchtgewichte aus Blei an den Rädern

verzichten müssen und dafür den dreifachen Preis für die nun vorgeschriebenen Zink-Gewichte bezahlen.

Es wird argumentiert, das man die Umwelt schonen will, denn es wird schon mal das eine oder andere Gewicht

verloren. Vom Grundsatz her eine lobenswerte Sache.


Nur was passiert mit der Munition der Jäger ?


Jährlich werden hier 2.600 Tonnen bleihaltige Schrotmunition verballert,

wovon 1000 Tonnen Blei als Fehlschüsse und durch die Streuwirkung des Schrots bedingt, gleichmäßig in Wald, Feld und

Gewässer verteilt werden.


Wir reden hier von 1000 (eintausend) Tonnen Blei jährlich .  


Hier sieht man keinen Änderungsbedarf ???

 

 


Der Grundeigentümer der in seinem Wald keinen Hochsitz haben möchte wird praktisch "entmündigt" denn er muss einen

solchen dulden, wenn er nicht mindestens 75 ha Land besitzt, um einen "Eigenjagdbezirk" zu erklären.


Der Hochsitz ist längst  von einer Sache zu einem "Bauwerk" mutiert.


Dies darf und wird ohne "Baugenehmigung" und ohne den Grundstückseigentümer zu fragen einfach erstellt.


Man muss sich einmal vorstellen, das man auf Nachbars Grundstück einfach etwas baut und ihn nicht fragt.


Hier sieht man keinen Änderungsbedarf ???

 

Im Tierschutzgesetz steht ganz eindeutig:


"Es ist verboten ein Tier auf ein anderes zu hetzen"


Was passiert aber mit den vielen Enten, die bei der Jagdhundeausbildung regelrecht verbraucht werden?


Die Enten werden "flugunfähig" gemacht und dann den Hunden vorgeworfen,

damit diese lernen sollen Enten zu apportieren.

 

Was passiert bei dem so genannten Härtenachweis?


Hier werden Katzen verwendet die der Jaghund "todwürgen" soll.

Das Todwürgen bedeutet das der Hund der Katze die Kehle durchbeißt.


Hier sieht man keinen Änderungsbedarf ???

 

Wenn man Grundeigentümer ist, muss man die Begehung seines Grundstücks durch bewaffnete Jäger, die auch sofort von Waffen Gebrauch machen dürfen, dulden.


In jedem anderen Fall (durch normale Menschen)  könnte man von Landfriedensbruch reden.


Es gibt hier zwar vom Europäischen Gerichtshof ein anders lautendes Urteil,

aber dem wird hier in der BRD  durch die Justiz kein Gehör geschenkt.


Hier sieht man keinen Änderungsbedarf ???

 

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Man sieht schon, allein an diesen wenigen Punkten, das hier mit zweierlei Maß gemessen wird.


Und das nur weil sich die 340.000 Jäger (übrigens überwiegend Privatpersonen) hier eine Lobby mit den

dementsprechenden Gesetzen geschaffen haben wie zu braunen Zeiten.


Die letzte Reform stammt  aus dem Jahr  1934.


An dieser Stelle müssen wir uns einmal bei unseren Politikern

bedanken, sie versprachen zwar Änderungen, haben es offensichtlich aber nicht so eilig damit.

 

Wird es nicht langsam Zeit diese Naturverachtenden Handlungsweisen zu verbieten und sich einmal auf

die Seite der Tiere zu stellen?

 Ist es nicht an der Zeit, angesichts der vielen ermordeten Tiere, diesem

unmöglichen Treiben Einhalt zu gebieten ?

 

Alle 6 Sekunden stirbt ein Tier durch Jägerhand.  Wir reden hier auch von extra heran gezüchteten

Tieren, die für die Jagd in großen Anlagen gezüchtet werden. Wir reden hier von Tieren, die eigentlich

in Deutschland gar nicht heimisch sind, sondern nur zum Zweck der Spaßtötung z.B. in so genannten

Fasanerien gezüchtet  und dann ausgesetzt werden.

 

Wir reden hier auch von Tieren, deren natürliche Feinde mittlerweile von den Jägern ausgerottet wurden,

wie z.B. dem Fuchs, einem Beutegreifer, gegen den mittlerweile ein regelrechter Feldzug eingeleitet wird,

damit auf der anderen Seite, beim so genannten "Niederwild",  mehr zum Abschießen übrig bleibt.

 

Wir reden leider auch von Haustieren, die als willkommene Abwechslung ebenfalls immer wieder mal gern

von der grünen "Zunft" aufs Korn genommen werden.

 

Das Argument das eine Katze einen Jungvogel töten könnte, verblasst doch wohl etwas, wenn man

sich die Zahl von  5 Millionen erschossener und in Fallen qualvoll verendeter Tiere einmal ansieht.

 

Das beim Haustiermord auch Menschen durch Trauer betroffen sind, ist den Betreibern dieser

Privatschützenfeste völlig unverständlich. Soweit reicht der Horizont bei diesen Leuten anscheinend nicht.

Tatsachen und Fakten, selbst von Biologen erstellte Untersuchungen und deren Ergebnisse, die den Spaßfaktor

am Hobby "Jagd" stören würden, zählen nicht. Sie werden einfach ignoriert.

 

 


 

Fachjuristen zum Thema:

 

Lorz führt in "TIERSCHUTZGESETZ Kommentar", 3. Aufl. 1987 S. 145, Rand-Nr. 51, aus:
"Entgegen der dort vertretenen Auffassung wird man aber weiter sagen müssen, dass Jagd- oder Jagdschutzhandlungen,

mit denen neben dem erlaubten zugleich der vom Gesetzgeber verpönte Zweck angestrebt wird, nicht rechtmäßig sein

können; daran kann auch eine allgemeine Pflicht zum Jagdschutz nichts ändern.

Die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden bei freier Jagdausübung ist sonach durch § 2 Nr. 7 verboten

(a.M. OLG Hamm 2 Ss 950/61 =EJS I S. 78 Nr. 19). Der dort herangezogene Gedanke, der Jäger könne seinen

Freisuchenden Hund praktisch nicht an dem Versuch, Raubwild oder Raubzeug zu töten, hindern, trifft nicht den Kern

der Sache. Dagegen wird mit Recht gesagt, dass es schlechthin verboten ist, einen Hund zur Abrichtung und Erprobung

auf Schärfe auf die Katze zu hetzen und dass ein Jagdschutzberechtigter sich nicht darauf berufen kann, keine Waffe

bei sich geführt zu haben und aus diesem Grunde nicht in der Lage gewesen zu sein, den Jagdschutz ohne Hilfe eines

nicht bewährten Hundes auszuüben. Eine besonders üble Praxis ist es, Katzen in das Jagdrevier zu verbringen oder sie

durch Auslegen von Ködern dorthin zu ziehen, um dann ein Suchen mit Hunden nach ihnen zu veranstalten."

 

Auf S. 147, Randnr. 60, schreibt Lorz weiter:
"Das Katzenwürgen ist außerhalb des Verbots der Schärfeprüfung (Rdn. 48 - 52) -siehe "Härtenachweis"- noch immer

im Streit. Nach Mitzschke/ Schäfer S. 397/98 ist im Rahmen des Jagdschutzes( § 23 BJagdG und Landesrecht) der

Abschuss der Katze durch den Jagdschutzberechtigten (§ 25 BJagdG) zwar die regelmäßige Art der Tötung, eine

andere Art der Tötung aber, ohne deren Rechtmäßigkeit zu berühren, nicht ausgeschlossen, wenn die Tötung durch Abschuss

nicht möglich oder nicht angebracht (etwa weil ein Schuss dritte Personen gefährden könnte) ist. Unter diesen Voraussetzungen

wird auch das Töten unter Zuhilfenahme eines Hundes, der die Katze abwürgt, als zulässig angesehen, wenn dabei jede unnötige

Tierquälerei unterbleibt. In diesem Sinne hatte sich auch das OLG Hamm (Rdn. 51; dagegen mit guten Gründen Schandau S. 122)

ausgesprochen. Demgegenüber ist zu sagen, dass die Grundsätze der deutschen Weidgerechtigkeit (Rdn. 56), die auch für die

Ausübung des Jagdschutzes gelten müssen, angesichts des zunehmenden ethischen Fortschritts in unserem Jagdrecht

grausame und abstoßende Handlungen wie das Katzenwürgen heute in keinem Falle tragen. Richtig daher Günder / Olearius

S. 137, wo das Hetzen auch guter Würger auf Katzen im Revier als strafbar bezeichnet wird."

 

Schandau/Drees in "Das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen", Kommunal- u. Schul-Verlag Wiesbaden,

4. Aufl. 1991, S. 214:
"Der Auffassung des OLG Hamm (Urt. vom 9.11. 1961 -2 Ss 950/61-), dass es zulässig sei, eine wildernde Katze durch

einen "als Katzenwürger bereits bewährten Hund" abwürgen zu lassen, kann daher nicht zugestimmt werden.

Diese Auffassung steht außer den bereits genannten Gesichtspunkten auch die Bestimmung des § 3 Nr. 5 des Tierschutz-

gesetzes entgegen, wonach es verboten ist, ein Tier an anderen lebenden Tieren auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen.

Wie sollte sich wohl ein Hund, wenn nicht unter Verletzung dieses Verbotes, als Katzenwürger "bewähren"?"

 

 

 


 

"Jagdtourismus"    Schiessgeil bis der Arzt kommt

Entspannen mit Gewehr

Was soll's denn sein, ein Hirsch, ein Elch oder doch ein Bär?

Für spektakuläre Trophäen reisen deutsche Jäger in entlegenste Länder. Dabei hat der Ausgang selten was mit Glück zu tun.
Von Hans Gasser

 

Der Freiherr von Gemmingen-Hornberg wähnte sich vor dem Abschuss seines Lebens: Ein Hirsch mit einem Geweih, das aussah wie eine wuchernde

Baumkrone. Und als er das Tier im September des vergangenen Jahres in Bulgarien zur Strecke brachte, war bald klar, dass es einen Weltrekord geben

würde. 16 Kilogramm wog das Geweih, ein Jahrhunderthirsch, denn bereits Geweihe mit zehn Kilogramm gelten als kapitale Trophäen. In den Monaten danach

mehrten sich jedoch die Gerüchte, Berufsjäger bekundeten, den Hirsch schon mal irgendwo gesehen zu haben, und schließlich annullierte der CIC

(Internationaler Jagdrat zum Schutz des Wildes) den Weltrekord.

 

Ein Foto war aufgetaucht, das den kapitalen Hirsch quicklebendig zeigte und zwar in einem Gehege im österreichischen Braunau: Mit Kraftfutter gemästet und

vom bulgarischen Jagdreiseveranstalter ein paar Wochen vor der Jagd in den Wald getrieben. Mehr als 20 000 Euro kostete allein die Trophäe - Anreise, Unterkunft

und Jagdbegleitung nicht gerechnet. Es ist nicht unüblich, dem Jagdglück etwas nachzuhelfen, wie auch der Fall von Spaniens König Juan Carlos zeigt, der im

Sommer in Russland einen zahmen, mit Wodka betäubten Bären erlegt haben soll.

 

 

 

 

Jagdglück programmiert

Jagdreisen sind ein lukratives Geschäft, denn die Klientel ist meist betucht, wünscht Komplettservice und ist bereit, dafür viel Geld auszugeben. 6,4 Millionen Jäger

gibt es in der EU, in Norwegen und der Schweiz, etwa 20 Prozent davon, also 1,3 Millionen, fahren zum Jagen auch ins Ausland und geben dafür jährlich etwa

660 Millionen Euro aus. Zu diesem Schluss kommt eine umfassende Studie über den Jagdtourismus aus dem Jahr 2002, die von WWF und Weltnaturschutzunion

herausgegeben wurde. 70 Prozent der deutschen Jäger ziehen demnach die Jagd auf Hirsche, Rehe und Wildschweine vor, meist in relativ nahen Ländern Ostmitteleuropas.

Polen und Ungarn seien die absolute Nummer Eins, sagt Kenneth Banke vom größten europäischen Jagdreiseveranstalter Diana aus Dänemark. Die Leute ziehe es dorthin,

weil die Reviere viel größer und wildreicher seien als etwa in Deutschland. Die Jagd ist gut vorbereitet, das Jagdglück so gut wie programmiert. Man kann in luxuriösen,

zu Hotels umgebauten Jagdschlössern und Gutshöfen wohnen. "Eine Jagdreise ist immer auch ein bisschen wie Urlaub", sagt Banke. Insgesamt sei der Markt seit zehn

Jahren um etwa 30 Prozent gewachsen. 5000 Reisen, den Großteil davon für ein bis drei Jäger, veranstaltet Diana jährlich. Neben den Hirsch- und Wildschweintouristen gibt

es nach wie vor die klassischen Großwildjäger, die Bären in Russland, Löwen in Namibia oder Moschusochsen in Grönland schießen wollen. Jeder dritte deutsche Jagdtourist

hat schon einmal in Afrika gejagt, und jeder fünfte hat bereits einmal große Fleischfresser erlegt. Laut Bundesamt für Naturschutz, das die Einfuhr von Jagdtrophäen

gemäß dem Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites) regelt und überwacht, wurden in den vergangenen zwei Jahren 102 Leopardenfelle, ebenso viele Wolfskulps,

57 Löwen- und 97 Braunbärentrophäen legal nach Deutschland eingeführt. Insider schätzen, dass es im deutschsprachigen Raum etwa 50.000 engagierte Auslandsjäger gibt,

die regelmäßig ein- bis zweimal pro Jahr eine Jagdreise unternehmen. Etwa 100 deutsche Jagdreiseveranstalter bedienen sie, die meisten davon sind sehr kleine Unternehmen.

 

 

 

 

 

Nur die Trophäe zählt

Wer deren Internetseiten und Inserate in Jagdzeitschriften liest, dem wird klar: Es geht vor allem um die Trophäe. Geweihgewichte und Preise sind minutiös aufgelistet,

es wird versprochen, dass man auch wirklich auf kasachische Steinböcke mit 110 Zentimeter Hornlänge und auf den "Lebenshirsch" trifft. Am Rande geht es in der Werbung auch

um die schöne Landschaft, die Wildnis, das Erlebnis. Angebote zur Kombination von Badeurlaub mit der Familie, etwa am Balaton in Ungarn inklusive Rotwildjagd, finden

sich zwar, sind aber eher die Ausnahme. "In der Regel sieht der Jagdgast die Unterkunft als zweitrangig an, wichtig ist das Jagderlebnis und dass er bekommt, was wir ihm

versprechen", sagt Josef Thoma, Geschäftsführer von Westfalia Jagdreisen, einem der größten Anbieter in Deutschland. Nach einem Einbruch des Jagdreisemarktes vor drei Jahren

ziehe er nun wieder an, sagt Thoma.

 

Seitdem verzeichne sein Unternehmen Zuwächse von 20 bis 30 Prozent. Besonders Jagden auf Steinböcke in Kasachstan und Kirgisien verkauften sich gut. 2000 bis 4000 Euro geben seine

Gäste im Schnitt aus, natürlich kann es manchmal viel mehr sein. Wenn es etwa auf das Marco-Polo-Argali, ein Bergschaf mit gewaltigen Hörnern im Pamirgebirge in Tadschikistan, geht,

so kostet das 27.000 US-Dollar, Flug extra. Jagdreiseveranstalter leben vor allem von den zehn bis 15 Prozent Provision aus dem an den jeweiligen Staat zu zahlenden Trophäenpreis.

 

 

 

Kurzsichtige Jägerschaft

Was aber mit den zum Teil sehr hohen Gebühren geschieht, lässt sich kaum nachvollziehen. Roland Melisch, Artenschutzbeauftragter des WWF, beklagt die mangelnde Transparenz

bei der Verwendung der Trophäengelder. In Deutschland sei festgelegt, dass Jagdabgaben zur Erfassung von Wildbeständen und zum Naturschutz verwendet werden müssten, im Ausland

aber sei die deutsche Jägerschaft diesbezüglich "sehr kurzsichtig".

"Die professionellen Unternehmen im Jagdsektor sind nicht unbedingt daran interessiert, Transparenz zu schaffen", sagt auch Kai-Uwe Wollscheid, Geschäftsführer des CIC. Korruption in

Entwicklungsländern sei vielfach ein Problem. Zwar gebe es etwa in Namibia und Südafrika viele positive Beispiele. Trophäenjagd habe dort die Wildbestände wieder stark anwachsen lassen,

weil die Einheimischen finanziell profitieren. Das Wild wird gehegt, Bestände werden erhoben, Abschussquoten festgelegt. In armen Gegenden könnten so relativ wenige Jagdtouristen relativ

viel Gewinn bringen. Dennoch gebe es weiterhin "sehr viele schwarze Schafe", so Wollscheid. Nicht der "große Knochen" müsse bei Jagdreisen im Vordergrund stehen, sondern das "umfassende

touristische Produkt", das Erlebnis. Ein frommer Wunsch, denn ein vom CIC gefordertes Zertifizierungssystems für nachhaltige Jagdreisen kommt seit Jahren nicht voran.

(SZ vom 26.10.2006)



Tödlicher Jagdunfall

Am 18. November ereignete sich in der Nähe des rheinland-pfälzischen Imsweiler ein Jagdunfall, bei dem ein 71-jähriger Jäger ums Leben kam.

Ein 61-jähriger Jäger beschoss auf der Drückjagd offensichtlich eine Sau, die über offenes Gelände wechselte. Da er mit dem ersten Schuss fehlte, entschloss sich der 61-Jährige nochmals zu schießen. Währenddessen flüchtete die Sau in einen angrenzenden Wald. Mit dem zweiten Schuss traf der Unglücksschütze aber seinen Nachbarjäger, der etwa 80 Meter von ihm entfernt stand.
 
Der 71-Jährige verstarb noch an der Unfallstelle. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
 

Unfälle & Morde

40 tote Menschen gehen pro Jahr auf die "Strecke" der Jäger.

"Kann ja mal passieren" und "ist sehr bedauerlich", sagen die Jäger.
Jährlich töten Jäger 40 Menschen. Über 800 Jagdunfälle werden den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften www.lsv.de gemeldet.

Doch sind Unfälle wirklich solche?


Die Frage stellt sich, denn die Jägerschaft erzählt immer, wie gut sie ausgebildet ist. Jäger sind nach ihrer Meinung "verantwortungsvolle Waffenträger". Außerdem sind sie "immer bemüht, ein Tier so zu treffen, dass es sofort tot ist". Abgesehen davon, dass die Jägersprache den Begriff "sofort tot" mit 180 sek. definiert, muss dafür eine bestimmte Körperstelle genau anvisiert werden. Und bei dieser gründlichen Vorbereitung erkennt der Jäger zuweilen selbst durch sein Zielfernrohr nicht, dass der vermeintliche Fuchs ein Schäferhund ist oder das Wildschwein ein Mensch.
Viele Jagdunfälle werden erst gar nicht gemeldet, lieber lässt man sich die Hand von einer Dorfkrankenschwester verbinden.

Nicht verbergen lassen sich »Jagdunfälle« mit tödlichem Ausgang oder Fälle, in denen ein Fehlschuss zu schweren Verletzungen führte. Fast jede Woche ist in den Zeitungen eine solche Meldung zu finden - meist nur sehr klein unter »Vermischtes«.

Amokläufe werden fast immer mit Jagdwaffen durchgeführt.

Mann kann nicht mehr davon sprechen, dass legal erworbene Waffen bei Straftaten nur eine geringe Rolle spielen. Der Amokläufer von Erfurt bspl. erwarb seine Waffe legal bei Frankonia Jagd, einem Jägerausrüster. Auch der Amokläufer Sebstian B. ging "häufig mit seinem Vater auf die Jagd".
Das regelmäßige legale Schießen - ob am Schützenstand, am Computer oder auf die Tiere im Wald - senkt auch die Hemmschwelle, eines Tages vielleicht auf Menschen schießen zu können. Jeder Waffenträger erhöht das Gewaltpotenzial unseres Landes.

Nach einer Erhebung des Bundeskriminalamts verschwinden jährlich mehr als 6000 legale Waffen in die Illegalität. Rechnet man die erlaubnisfreien Waffen heraus, wird jede 10. Straftat mit "legalen" Waffen begangen.

Dann ist in der Zeitung beispielsweise von einer Familientragödie zu lesen, in der der Ehemann - ein Jäger - seine Frau und die Kinder erschossen hat.

Bietet der Jagdschein eine nahezu legale Möglichkeit, sich unliebsamen Mitmenschen zu entledigen?


Die Zeitung "Die Zeit" schreibt in einem Artikel zu Jagdunfällen:

"Absichtliche Schüsse verschwinden meist aus der Jagdunfallstatistik und tauchen in der Kriminalstatistik wieder auf. Für einen Mörder in spe wäre es im Hinblick auf das zu erwartende Strafmaß eventuell dennoch eine, zugegeben anstrengende Option, sich mit dem Ziel seines Hasses anzufreunden, es zur Wildschweinhatz zu überreden und den tödlichen Schuss als Jagdunfall zu tarnen. Solch ein Missgeschick zählt als fahrlässige Tötung, und wenn es für den Schützen glimpflich läuft, kommt er mit Bewährung und einer Geldstrafe davon."


Einmal die Jagdprüfung abgelegt, gibt es keine Kontrollen mehr.

Das Durchschnittsalter der deutschen Jäger liegt bei über 50 Jahren (Deutsche Jagdzeitung). Bei Soldaten und Polizisten gibt es Altersgrenzen für den Umgang mit Waffen. Nur die Jäger dürfen bis ins Greisenalter hinein Waffen tragen.

Uneingeschränkt können Jäger unter Vorlage ihres Waffenscheins Munition einkaufen. Und verbrauchen. Es gibt keine Kontrollen oder Rückmeldungen über den Verbleib der Munition. Ein Polizist im Gegenzug muss über jeden abgegebenen Schuß Protokoll führen.

 

 

 

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